Zugang/Eingang
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil der zwischen der Gloor Märitstand GmbH und dem Mieter abgeschlossenen Mietvertrages /Auftragsbestätigung, die üblicherweise mündlich oder schriftlich erfolgt. Auftragsbestätigungen erfolgen per E-Mail oder per Rechnung die gleichzeitig die Auftragsbestätigung ist.
Sämtliches von der Gloor Märitstand GmbH geliefertes Material (Marktstände, Weihnachtshäuser, Mobiliar usw.) verbleibt in deren Eigentum. Dieses darf nicht veräussert, belehnt oder verpfändet werden. Eine Untermiete ist lediglich mit der Zustimmung der Gloor Märitstand GmbH zulässig. Das Material ist gegen Diebstahl nicht versichert. Der Mieter haftet vollumfänglich bei Verlust infolge Diebstahls.
Unsere Offerten sind freibleibend. Bis zur Erteilung eines Auftrages behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor.
Ihr Auftrag ist verbindlich.
Annullationen für einzelne Marktstände müssen 24 Stunden vor Marktbeginn erfolgen, ansonsten wird die Mietgebühr verrechnet.
Im November und Dezember (Hauptsaison) müssen Annullationen 1 Woche vor Marktbeginn erfolgen, ansonsten wird die Mietgebühr verrechnet.
Annullationen für grosse Märke müssen 1 Monat vor Auftragsdatum erfolgen, ansonsten wird die Mietgebühr verrechnet.
Sind aufgrund von schlechten Terrainverhältnissen oder fehlender Zufahrtstrassen Standortsänderungen notwendig und entstehen dadurch der Gloor Märitstand GmbH Mehrkosten, so gehen diese zu Lasten des Mieters. Kann die Montage nicht termingerecht begonnen werden, weil der Standort/Stellplatz aus irgendwelchen von der Gloor Märitstand GmbH nicht zu vertretenden Gründen, nicht montagebereit ist und entstehen dadurch Gloor Märitstand GmbH Mehrkosten (Wartezeit, Überstunden, Mehraufwand Montage), so gehen diese Kosten zusätzlich vollumfänglich zu Lasten des Mieters. Während der Montage und Demontage ist der Standort/Stellplatz für die Gloor Märitstand GmbH frei zugänglich zu halten. Die Räumung, Säuberung und Wiedereinstellung des Bauplatzes ist Sache des Mieters. Die Gloor Märitstand GmbH übernimmt keine Haftung für Landschäden oder Schäden im Untergrund des Bauplatzes.
Der Mieter haftet gegenüber der Gloor Märitstand GmbH für sorgfältige Behandlung des Mietobjektes. Er haftet grundsätzlich für sämtlichen Schaden, soweit die Gloor Märitstand GmbH nicht Garantie leistet oder ausdrücklich die Haftung übernimmt. Das gemietete Material darf nur zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Der Mieter haftet insbesondere für
Beschädigungen des gesamten Materials infolge unsachgemässer Behandlung, Benützung.
Beschädigungen infolge Terror- und Vandalenakten, Aufruhr, Krieg, Erdbeben, Sturm, Windböen etc., in der Höhe des Neupreises.
Rückgabe des Mietmaterials in unbeschädigtem und normalem, sauberem Zustand. Reparaturen durch die Gloor Märitstand GmbH werden nach effektivem Aufwand zu üblichem Stundenansatz plus Materialkosten verrechnet.
Abhandengekommenes und defektes Mietmaterial (Tische, Bänke, Marktstände etc.), das nicht mehr repariert werden kann. Dieses wird zum üblichen Verkaufspreis in Rechnung gestellt.
Marktstände ohne Schneelastzusicherung seitens der Gloor Märitstand GmbH sind vom Mieter von jeglicher Schneelast zu räumen, beispielsweise durch genügend Heizung oder unverzügliche Schneeräumung.
Sämtliche Fremdkörper an den Marktständen der Gloor Märitstand GmbH müssen nach Marktende entfernt werden. (Nägel, Reissnägel, Schnüre, Plakate, Blachen etc.).
Für Aufhängungen wie Plakate, Blachen, Stoffe etc., welche die Stabilität des Marktstandes beeinträchtigen, lehnen wir jede Haftung ab. Schäden, welche durch eine unsachgemässe Montage oder Demontage des Mieters entstehen.
Der Mieter haftet für sämtliche auf dem Bauplatz eingetretenen Schäden gemäss obiger Ziff.5
Für die Ware des Marktstandmieters übernehmen wir keine Haftung.
Die Gloor Märitstand GmbH leistet dem Mieter/Käufer Garantie für richtige Konstruktion, zweckentsprechende Qualität des Materials und gute Ausführung. Abgelehnt wird jegliche Garantie für gebrauchte Teile, die nicht von der Gloor Märitstand GmbH geliefert werden, für nicht von ihr geführte Montagearbeiten sowie für Änderungen, die ohne schriftliche Zustimmung der Gloor Märitstand GmbH vom Mieter vorgenommen wird. Abgelehnt wird jegliche Haftung auch für Schäden jeder Art, die auf normalen Verschleiss, falsche oder gewaltsame Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Bedienung und Wartung des Objektes zurückzuführen sind, sowie für jegliche andern, für die obenumschriebene Garantiepflicht hinausgehenden Ansprüche. Insbesondere sind sämtliche weitergehenden Garantieleistungsansprüche und jede weitere Haftung der Gloor Märitstand GmbH für die direkte oder indirekte, mit der Lieferung oder dem Betrieb zusammenhängende Schäden ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Aufkommen von Sturmwind/Windböen sind sämtliche Dächer und Aufbauten vom Marktstand zu entfernen.
Der Mieter sowie der Käufer haben die Zelte nach Lieferung/Montage sofort zu prüfen und allfällige Mängel innert 5 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Das Mietobjekt ist gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Ebenso besteht eine Haftpflichtversicherung zu einem Höchstbetrag von Fr. 5’000’000.–. Der Mieter ist jedoch verpflichtet, zusätzlich eine Fest-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Nicht versichert sind Beschädigungen infolge Terror-, Vandalenakten, Aufruhr, Krieg oder Erdbeben sowie Beschädigungen im Eigentum von Drittpersonen (Nachbargrundstücke, betriebsfremden Fahrzeugen, an umliegenden Gebäuden, Telefonfreileitungen und weiteren Installationen). Ebenfalls nicht versichert ist sämtliches Festwirtschaftsinventar, Bühnenrequisiten, Musikinstrumente sowie sämtliche Installationen, die nicht durch die Gloor Märitstand GmbH geliefert oder ausgeführt werden.
Es ist Sache des Kunden, sich über die Marktbedingungen der einzelnen Märkte zu erkundigen.
Alle Preise exkl. MWSt.
Als Gerichtsstand wird von beiden Parteien Bern anerkannt.